Förderung von Einzelmaßnahmen im Bestand nach BEG

Stand: 22.3.2022

20. Jan 2021

Förderung

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wurde im Rahmen des Klimapakets die Förderung von CO2-neutralen Heizsystemen neu geregelt. Die BEG EM (Einzelmaßnahmen) regelt in erster Linie die Sanierung bereits bestehender Gebäude mit dem Fokus auf Energieeffizienz und CO2-Einsparung. Die Basisförderung für Wärmepumpe und Holzheizung liegt bei 35% der Gesamtkosten. Wird beispielsweise ein Ölkessel ausgetauscht, steigt der Fördersatz auf 45 % – Stichwort „Abwrackprämie für Ölkessel“.

Förderung bis zu 55%

Die Förderung für Biomasseheizung und Wärmepumpe setzt sich aus mehreren möglichen Stufen und Optionen zusammen.

  • 35% Grundförderung
  • +10% Ölkesseltauschbonus
  • +5% zusätzlicher Innovationsbonus C30E - C95E , Kaskade C130E - C190E
  • +5% individueller Sanierungsfahrplan

Das heißt maximal 55% Förderung für die Brutto-Gesamtkosten des Anlagenumbaus.

Quelle: © BAFA

        Bafa Förderrichtlinien

        Video: Bafa Förderüberblick

 

Solarförderung

Die Förderung von thermischen Solaranlagen beträgt in der Basis 30% der Gesamtkosten. Wird gleichzeitig der Haupterzeuger des Gebäudes getauscht sind noch höhere Fördersätze möglich.

Mehr Informationen für die Förderung von Einzelmaßnahmen finden Sie unter

        FAQ zum BEG Einzelmaßnahmen